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Aufenthaltsbewilligung Studierende
1 Jahr, verlängerbar für die Dauer des StudiumsDiese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Drittstaatsangehörige, die zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder zugelassenen Bildungseinrichtung für mehr als 6 Monate aufgenommen wurden, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung Studierende.
Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Nachweis der Zulassung an einer österreichischen Universität oder Bildungseinrichtung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (ca. 1.200 €/Monat bzw. 14.400 €/Jahr)
- Krankenversicherung (Mindestdeckung 30.000 €)
- Nachweis einer Unterkunft in Österreich
- Strafregisterbescheinigung
- Passfotos (35x45 mm)