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Niederlassungsbewilligung
1–3 Jahre, verlängerbarDiese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Niederlassungsbewilligungen ermöglichen es Drittstaatsangehörigen, sich für längere Zeiträume in Österreich niederzulassen. Je nach Aufenthaltszweck gibt es verschiedene Unterkategorien.
Allgemeine Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Nachweis des Niederlassungszwecks
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Krankenversicherung
- Nachweis einer Unterkunft
- Deutschkenntnisse (Niveau abhängig von der Kategorie)
- Strafregisterbescheinigung