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Familienzusammenführung
Variiert je nach KategorieDiese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgern, EU-/EWR-Bürgern oder Drittstaatsangehörigen mit bestimmten Aufenthaltstiteln können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um gemeinsam in Österreich zu leben.
Allgemeine Voraussetzungen
- Gültiger Reisepass
- Nachweis des Familienverhältnisses (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde — apostilliert und übersetzt)
- Deutschzertifikat A1 (von einem ÖIF-zertifizierten Institut, z. B. Goethe-Institut)
- Nachweis, dass die zusammenführende Person über ein ausreichendes Einkommen zur Versorgung der Familie verfügt
- Krankenversicherung für alle Familienangehörigen
- Angemessene Unterkunft (entspricht den örtlichen Standards für die Familiengröße)
- Strafregisterbescheinigung