Dies ist keine offizielle Website der Republik Österreich. Wir empfehlen, aktuelle Informationen auf den offiziellen Seiten der österreichischen Behörden zu überprüfen.
VisumHilfe Austria

Erforderliche Dokumente

Übersicht der am häufigsten benötigten Dokumente für österreichische Visa- und Aufenthaltstitelanträge. Die genauen Anforderungen hängen von Ihrer jeweiligen Visakategorie ab.

Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.

Allgemein erforderliche Dokumente

Gültiger Reisepass

Muss mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen. Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt.

Passfotos

Zwei aktuelle Fotos, 35x45 mm, weißer/heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate.

Ausgefülltes Antragsformular

Zum Download auf der BMI-Website oder bei der Botschaft/dem Konsulat erhältlich.

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Krankenversicherung

Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten. Muss medizinische Notfälle, Krankenhausbehandlung und Rückführung abdecken.

Premium

Nachweis der Unterkunft

Hotelbuchung, Mietvertrag oder eine unterzeichnete Wohnrechtsvereinbarung Ihres Gastgebers in Österreich.

Premium

Nachweis finanzieller Mittel

Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate mit ausreichendem Guthaben. Der erforderliche Betrag hängt von der Visakategorie und der Aufenthaltsdauer ab.

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Strafregisterbescheinigung

Bescheinigung über Straffreiheit aus Ihrem Heimatland und jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt haben. Muss aktuell sein (in der Regel nicht älter als 3–6 Monate).

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Geburtsurkunde

Im internationalen Format oder übersetzt und apostilliert/superlegalisiert.

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Heiratsurkunde (falls zutreffend)

Erforderlich für die Familienzusammenführung. Muss apostilliert und amtlich ins Deutsche übersetzt sein.

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Meldebestätigung

Nach Ihrer Ankunft in Österreich müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 3 Werktagen anmelden.

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Deutschzertifikat

Das erforderliche Niveau hängt von der Visakategorie ab: A1 für Familienzusammenführung, A2/B1 für Niederlassungsbewilligungen, B2 für beschleunigte Einbürgerung.

Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen apostilliert (Länder des Haager Übereinkommens) oder superlegalisiert und von einem gerichtlich beeideten Übersetzer amtlich ins Deutsche übersetzt werden.

Amtliche Übersetzungen können von gerichtlich beeideten Dolmetschern erstellt werden. Eine Liste ist unter sdgliste.justiz.gv.at verfügbar.

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