Erforderliche Dokumente
Übersicht der am häufigsten benötigten Dokumente für österreichische Visa- und Aufenthaltstitelanträge. Die genauen Anforderungen hängen von Ihrer jeweiligen Visakategorie ab.
Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Allgemein erforderliche Dokumente
Gültiger Reisepass
Muss mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Muss mindestens 2 leere Seiten aufweisen. Innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt.
Passfotos
Zwei aktuelle Fotos, 35x45 mm, weißer/heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate.
Ausgefülltes Antragsformular
Zum Download auf der BMI-Website oder bei der Botschaft/dem Konsulat erhältlich.
Krankenversicherung
Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten. Muss medizinische Notfälle, Krankenhausbehandlung und Rückführung abdecken.
Nachweis der Unterkunft
Hotelbuchung, Mietvertrag oder eine unterzeichnete Wohnrechtsvereinbarung Ihres Gastgebers in Österreich.
Nachweis finanzieller Mittel
Kontoauszüge der letzten 3–6 Monate mit ausreichendem Guthaben. Der erforderliche Betrag hängt von der Visakategorie und der Aufenthaltsdauer ab.
Strafregisterbescheinigung
Bescheinigung über Straffreiheit aus Ihrem Heimatland und jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt haben. Muss aktuell sein (in der Regel nicht älter als 3–6 Monate).
Geburtsurkunde
Im internationalen Format oder übersetzt und apostilliert/superlegalisiert.
Heiratsurkunde (falls zutreffend)
Erforderlich für die Familienzusammenführung. Muss apostilliert und amtlich ins Deutsche übersetzt sein.
Meldebestätigung
Nach Ihrer Ankunft in Österreich müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von 3 Werktagen anmelden.
Deutschzertifikat
Das erforderliche Niveau hängt von der Visakategorie ab: A1 für Familienzusammenführung, A2/B1 für Niederlassungsbewilligungen, B2 für beschleunigte Einbürgerung.
Wichtig: Alle ausländischen Dokumente müssen apostilliert (Länder des Haager Übereinkommens) oder superlegalisiert und von einem gerichtlich beeideten Übersetzer amtlich ins Deutsche übersetzt werden.
Amtliche Übersetzungen können von gerichtlich beeideten Dolmetschern erstellt werden. Eine Liste ist unter sdgliste.justiz.gv.at verfügbar.