Österreichische Staatsbürgerschaft
Informationen über Wege zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Drittstaatsangehörige. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft erfordert die Erfüllung bestimmter Aufenthalts-, Sprach- und Integrationsvoraussetzungen.
Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Das Staatsbürgerschaftsrecht ist komplex und individuelle Fälle können erheblich voneinander abweichen. Die nachstehenden Informationen sind eine allgemeine Übersicht. Bitte konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation offizielle Quellen oder einen qualifizierten Rechtsberater.
Wege zur Staatsbürgerschaft
Ordentliche Einbürgerung (10 Jahre)
Der reguläre Weg erfordert mindestens 10 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, davon mindestens 5 Jahre mit einem Aufenthaltstitel.
Voraussetzungen
- •10 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- •Mindestens 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigte/r
- •Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (oder B2 für einen verkürzten Zeitraum)
- •Ausreichendes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren)
- •Kein schwerwiegendes Strafregister
- •Positive Einstellung zur Republik Österreich
- •Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (mit Ausnahmen)
- •Kenntnisse der österreichischen Geschichte, des demokratischen Systems und der Geschichte Ihres Bundeslandes
Beschleunigte Einbürgerung (6 Jahre)
Die Aufenthaltserfordernis kann auf 6 Jahre verkürzt werden, wenn eine nachhaltige persönliche und berufliche Integration nachgewiesen wird.
Voraussetzungen für den 6-Jahres-Weg
- •Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, ODER
- •Nachhaltige persönliche Integration, nachgewiesen durch ehrenamtliches Engagement in sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Organisationen über mindestens 3 Jahre
- •Alle übrigen Standardvoraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein
Staatsbürgerschaft durch Eheschließung
Ehepartner/innen österreichischer Staatsbürger können nach einer kürzeren Aufenthaltsdauer berechtigt sein.
- •Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- •Mindestens 5 Jahre Ehe und gemeinsamer Haushalt
- •Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- •Alle übrigen Standardvoraussetzungen
Rechtsanspruch nach 30 Jahren
Nach 30 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft (keine Ermessensentscheidung).
Allgemeine Voraussetzungen für alle Wege
- Rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich für den erforderlichen Zeitraum
- Keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen
- Kein aufrechtes Aufenthaltsverbot oder Abschiebungsbescheid
- Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen für Flüchtlinge oder wenn die Aufgabe unmöglich/unzumutbar ist)
- Nachweis der Deutschkenntnisse (Niveau abhängig vom Einbürgerungsweg)
- Bestehen der Staatsbürgerschaftsprüfung über die österreichische Geschichte, das demokratische System und die Geschichte Ihres Bundeslandes
- Ausreichendes und regelmäßiges Einkommen
- Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
Wo Sie den Antrag stellen
Staatsbürgerschaftsanträge werden von der Landesregierung Ihres Bundeslandes bearbeitet. In Wien ist dies die MA 35.
Staatsbürgerschaftsprüfung
Die Prüfung umfasst Grundkenntnisse über das demokratische System und die Geschichte Österreichs sowie die Geschichte Ihres Bundeslandes. Kostenlose Lernmaterialien sind auf der ÖIF-Website verfügbar.