Dies ist keine offizielle Website der Republik Österreich. Wir empfehlen, aktuelle Informationen auf den offiziellen Seiten der österreichischen Behörden zu überprüfen.
VisumHilfe Austria

Österreichische Staatsbürgerschaft

Informationen über Wege zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Drittstaatsangehörige. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft erfordert die Erfüllung bestimmter Aufenthalts-, Sprach- und Integrationsvoraussetzungen.

Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.

Das Staatsbürgerschaftsrecht ist komplex und individuelle Fälle können erheblich voneinander abweichen. Die nachstehenden Informationen sind eine allgemeine Übersicht. Bitte konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation offizielle Quellen oder einen qualifizierten Rechtsberater.

Wege zur Staatsbürgerschaft

Ordentliche Einbürgerung (10 Jahre)

Der reguläre Weg erfordert mindestens 10 Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, davon mindestens 5 Jahre mit einem Aufenthaltstitel.

Voraussetzungen

  • 10 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Mindestens 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigte/r
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (oder B2 für einen verkürzten Zeitraum)
  • Ausreichendes Einkommen (kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren)
  • Kein schwerwiegendes Strafregister
  • Positive Einstellung zur Republik Österreich
  • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft (mit Ausnahmen)
  • Kenntnisse der österreichischen Geschichte, des demokratischen Systems und der Geschichte Ihres Bundeslandes

Beschleunigte Einbürgerung (6 Jahre)

Die Aufenthaltserfordernis kann auf 6 Jahre verkürzt werden, wenn eine nachhaltige persönliche und berufliche Integration nachgewiesen wird.

Voraussetzungen für den 6-Jahres-Weg

  • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau, ODER
  • Nachhaltige persönliche Integration, nachgewiesen durch ehrenamtliches Engagement in sozialen, kulturellen oder gemeinnützigen Organisationen über mindestens 3 Jahre
  • Alle übrigen Standardvoraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein

Staatsbürgerschaft durch Eheschließung

Ehepartner/innen österreichischer Staatsbürger können nach einer kürzeren Aufenthaltsdauer berechtigt sein.

  • Mindestens 6 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Mindestens 5 Jahre Ehe und gemeinsamer Haushalt
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
  • Alle übrigen Standardvoraussetzungen

Rechtsanspruch nach 30 Jahren

Nach 30 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich besteht ein Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft (keine Ermessensentscheidung).

Allgemeine Voraussetzungen für alle Wege

Wo Sie den Antrag stellen

Staatsbürgerschaftsanträge werden von der Landesregierung Ihres Bundeslandes bearbeitet. In Wien ist dies die MA 35.

Staatsbürgerschaftsprüfung

Die Prüfung umfasst Grundkenntnisse über das demokratische System und die Geschichte Österreichs sowie die Geschichte Ihres Bundeslandes. Kostenlose Lernmaterialien sind auf der ÖIF-Website verfügbar.