Offene Gesellschaft (OG) gründen in Österreich
Personengesellschaft mit zwei oder mehr Gesellschaftern — flexibel, ohne Mindestkapital.
Dieser vollständige Leitfaden zu Offene Gesellschaft (OG) gründen in Österreich ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.
Kurzer Überblick:
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 2 |
| Haftung | voll solidarisch |
| Buchführung | EAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | nein (für Vertrag empfohlen) |
| Gründungsdauer | 1–2 w |
Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine eintragungspflichtige Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die alle voll und solidarisch haften. Kein Mindestkapital, aber Eintragung im Firmenbuch erforderlich.
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 2 |
| Haftung | voll solidarisch |
| Buchführung | EAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | nein (für Vertrag empfohlen) |
| Gründungsdauer | 1–2 w |
Wann ist diese Form sinnvoll?
Die OG ist passend, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Unternehmen führen wollen, einander vertrauen und kein Mindestkapital aufbringen wollen. Typisch: kleine Handwerksbetriebe, Familienunternehmen, Berufsgemeinschaften.
Nicht ideal bei hohem Haftungsrisiko oder wenn Investoren mit beschränkter Haftung dazukommen sollen — dann eher KG oder GmbH.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass aller Gesellschafter
- Meldezettel
- Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige)
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit Firma, Sitz, Gegenstand, Beteiligungen und Vertretungsregeln
- Strafregisterauszüge der Gesellschafter
- Befähigungsnachweis (mindestens ein Gesellschafter bei reglementierten Gewerben)
Gründungsschritte
- Gesellschaftsvertrag gemeinsam erstellen — Notar nicht zwingend, aber empfehlenswert.
- Firmenbuchanmeldung beim zuständigen Landesgericht (notarielle Beglaubigung der Unterschriften erforderlich).
- Eintragung der OG im Firmenbuch — die OG entsteht erst mit der Eintragung als rechtsfähige Person.
- Gewerbeanmeldung bei der Bezirksbehörde (durch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer).
- Anmeldung bei SVS für jeden geschäftsführenden Gesellschafter.
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Verf 24 / Verf 26).
- UID-Nummer beantragen, Geschäftskonto eröffnen, Buchhaltung aufsetzen.
Kosten
- Notarielle Beglaubigung der Anmeldung: ca. 100–250 €
- Firmenbuch-Eintragungsgebühr: ca. 150 €
- Beratungs-/Anwaltskosten für Gesellschaftsvertrag: 500–2.000 € (optional)
- WKO-Grundumlage: pro Gesellschafter
- Strafregister + Übersetzungen: 50–200 €
Realistische Gründungskosten: 300–2.500 €.
Steuer & Sozialversicherung
- Keine eigene Steuersubjektivität: Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und mit deren Einkommensteuer (0–55 %) versteuert.
- Umsatzsteuer: 20 % Standardsatz; Kleinunternehmerregelung möglich.
- SVS: Pflichtversicherung für jeden geschäftsführenden Gesellschafter.
- Buchführung: EAR bis 700.000 € Umsatz, darüber doppelte Buchführung.
- Jahressteuererklärung: Feststellungserklärung für die Gesellschaft + ESt-Erklärung pro Gesellschafter.
- Kein Mindestkapital
- Flexible Vertragsgestaltung
- Keine Bilanzpflicht (bis 700.000 €)
- Kein Notar zur Vertragsbeurkundung nötig
- Gewinn wird sofort den Gesellschaftern zugerechnet (keine KöSt)
- Volle solidarische persönliche Haftung aller Gesellschafter
- Streit zwischen Gesellschaftern kann das Unternehmen lähmen
- Höchste Steuer-Progression (55 %) bei Spitzenverdienern
- SVS-Pflicht für jeden Gesellschafter
Häufige Fehler
- Mündlicher Gesellschaftsvertrag — bei Streit nicht beweisbar.
- Unklare Vertretungs- und Stimmregeln — Pattsituationen.
- Keine Regelung für Ausstieg/Kündigung eines Gesellschafters.
- Vergessene SVS-Anmeldung der Gesellschafter.
- Eintragung im Firmenbuch verzögert — bis dahin keine Rechtsfähigkeit.
Quellen
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