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Kommanditgesellschaft (KG) gründen in Österreich

Personengesellschaft mit Komplementär (volle Haftung) und Kommanditist (beschränkte Haftung).

Detaillierter Leitfaden für Abonnent:innen

Dieser vollständige Leitfaden zu Kommanditgesellschaft (KG) gründen in Österreich ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.

Vollständige Gründungsschritte mit allen Behörden
Aktuelle Gebühren, Mindestkapital und Fristen
Checklisten und Musterformulare
Steuer- und Sozialversicherungshinweise

Kurzer Überblick:

Quick Facts
Mindestkapital0 €
Mindestens Gründer2 (1 Komplementär + 1 Kommanditist)
HaftungKomplementär unbeschränkt, Kommanditist auf Einlage
BuchführungEAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung
BesteuerungEinkommensteuer (0–55 %)
Firmenbuchpflicht
Notarpflichtnein (für Vertrag empfohlen)
Gründungsdauer1–2 w

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Variante der OG mit zwei Arten von Gesellschaftern: dem Komplementär (volle, persönliche Haftung) und dem Kommanditisten (Haftung nur bis zur Höhe seiner Einlage). Beliebte Konstruktion für stille Investoren oder Familienmodelle.

Quick Facts
Mindestkapital0 €
Mindestens Gründer2 (1 Komplementär + 1 Kommanditist)
HaftungKomplementär unbeschränkt, Kommanditist auf Einlage
BuchführungEAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung
BesteuerungEinkommensteuer (0–55 %)
Firmenbuchpflicht
Notarpflichtnein (für Vertrag empfohlen)
Gründungsdauer1–2 w

Wann ist diese Form sinnvoll?

Die KG ist die richtige Wahl, wenn Sie einen aktiven Geschäftsführer brauchen (Komplementär) und gleichzeitig einen oder mehrere Investoren oder Kapitalgeber mit beschränkter Haftung einbinden wollen (Kommanditisten). Beliebt z. B. bei Familienbetrieben (Eltern als Kommanditisten, Kind als Komplementär) oder bei „GmbH & Co KG"-Strukturen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepässe aller Gesellschafter
  • Meldezettel
  • Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige)
  • Gesellschaftsvertrag mit Festlegung der Komplementär- und Kommanditisten-Rollen, Hafteinlagen und Gewinnverteilung
  • Strafregisterauszüge
  • Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe (vom gewerberechtlichen Geschäftsführer)

Gründungsschritte

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen — bei „GmbH & Co KG" muss zuerst die GmbH gegründet werden.
  2. Firmenbuchanmeldung beim Landesgericht (notariell beglaubigte Unterschriften).
  3. Eintragung im Firmenbuch — KG entsteht erst mit Eintragung.
  4. Gewerbeanmeldung bei der BH/Magistrat.
  5. SVS-Anmeldung aller geschäftsführenden Gesellschafter (Kommanditisten i.d.R. nicht pflichtig).
  6. Finanzamtsanmeldung + UID-Nummer.
  7. Geschäftskonto + Buchhaltung einrichten.

Kosten

  • Notarielle Beglaubigung Firmenbuchantrag: ca. 150–300 €
  • Firmenbuch-Gebühr: ca. 150 €
  • Vertragserstellung (Anwalt/Notar): 800–3.000 € (komplexer als OG)
  • Strafregister + Übersetzungen: 50–200 €
  • Bei „GmbH & Co KG": zusätzlich GmbH-Gründungskosten (siehe GmbH-Leitfaden)

Realistische Gründungskosten: 500–4.000 € (bei GmbH & Co KG: 2.500–7.000 €).

Steuer & Sozialversicherung

  • Keine eigene Steuersubjektivität: Gewinn wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und mit ESt versteuert.
  • Umsatzsteuer: 20 % Standard; Kleinunternehmerregelung möglich.
  • SVS: Komplementär pflichtversichert; Kommanditist meist nicht (sofern keine Mitarbeit über die Hafteinlage hinaus).
  • Buchführung: EAR bis 700.000 € Umsatz, sonst doppelte Buchführung.
  • Verlustverteilung: Verluste können nur bis zur Höhe der negativen Einlage zugewiesen werden.
Vorteile
  • Beschränkte Haftung für Kommanditisten möglich
  • Flexible Gewinnverteilung im Vertrag
  • Kein Mindestkapital
  • Steuerliche Transparenz
  • „GmbH & Co KG" kombiniert beschränkte Haftung mit Personengesellschaftsbesteuerung
Nachteile
  • Komplementär haftet weiterhin voll persönlich
  • Komplexere Vertragsgestaltung als OG
  • Kommanditist hat keine Geschäftsführungsbefugnis
  • Eintragung im Firmenbuch zwingend

Häufige Fehler

  • Kommanditist mischt sich in die Geschäftsführung ein — Verlust der Haftungsbeschränkung.
  • Hafteinlage des Kommanditisten zu niedrig angesetzt.
  • Keine Regelung zur Gewinn- und Verlustverteilung — Streit.
  • Vermögen des Komplementärs nicht geschützt.

Quellen

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