GmbH gründen in Österreich
Die klassische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung — seit 2024 ab 10.000 € Stammkapital möglich.
Dieser vollständige Leitfaden zu GmbH gründen in Österreich ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.
Kurzer Überblick:
| Mindestkapital | 10.000 € (seit 2024) |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | auf Stammkapital beschränkt |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Besteuerung | Körperschaftsteuer 23 % |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | ja (Gründungsurkunde) |
| Gründungsdauer | 2–4 w |
Die GmbH ist die populärste Kapitalgesellschaft Österreichs. Seit 1.1.2024 reicht ein Mindeststammkapital von 10.000 € (gründungsprivilegiert), die Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage beschränkt. Voller Notarzwang und Firmenbuch.
| Mindestkapital | 10.000 € (seit 2024) |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | auf Stammkapital beschränkt |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Besteuerung | Körperschaftsteuer 23 % |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | ja (Gründungsurkunde) |
| Gründungsdauer | 2–4 w |
Wann ist diese Form sinnvoll?
Die GmbH ist die richtige Wahl, wenn Sie Haftung beschränken wollen, langfristig planen, Investoren dazunehmen wollen oder eine professionelle Außenwirkung brauchen. Klassisch: technologiegetriebene Start-ups, Beratungsfirmen mit hohem Risiko, Online-Shops mit Wareneinkauf.
Nicht ideal: für Solo-Freelancer mit niedrigem Umsatz — die laufenden Bilanzierungs- und Verwaltungskosten übersteigen oft den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepässe aller Gründer:innen
- Meldezettel
- Aufenthaltstitel mit Selbständigkeitsrecht (Drittstaatsangehörige)
- Notarieller Gesellschaftsvertrag oder Erklärung über die Errichtung (vereinfachte Gründung § 9a GmbHG)
- Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals
- Geschäftsführerbestellung
- Musterzeichnung der Geschäftsführer:innen
- Erklärung gem. § 10 GmbHG zur Aufbringung des Stammkapitals
- Strafregister, Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe
Gründungsschritte
- Geschäftsmodell & Firmennamen prüfen: WKO-Namensprüfung, Firmenbuchabfrage.
- Termin beim Notar: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (oder vereinfachte Gründungserklärung bei 1-Personen-GmbH).
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen — die Bank stellt eine Bestätigung aus.
- Firmenbuchanmeldung durch den Notar elektronisch beim Landesgericht.
- Eintragung der GmbH — die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung.
- Gewerbeanmeldung beim Magistrat / BH (durch gewerberechtlichen Geschäftsführer).
- Steuerliche Erfassung mit Verf 26, Beantragung KöSt-Nummer und UID.
- SVS-Anmeldung der geschäftsführenden Gesellschafter (sofern wesentlich beteiligt).
- WiEReG-Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer.
- Buchhaltungs-/Bilanzierungssystem aufsetzen.
Kosten
- Notarkosten Gesellschaftsvertrag: 500–1.500 € (vereinfachte 1-Pers-Gründung deutlich günstiger)
- Firmenbuch-Eintragungsgebühr: ca. 250 €
- Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vorprüfung: optional 200–800 €
- WKO-Gründungsbeitrag: ca. 100–200 €
- Bankkonto-Eröffnung: 0–100 €
- Anwalt für Gesellschaftsvertragsentwurf: 0–2.500 € (optional)
- Stammkapital bei Gründungsprivileg: 10.000 €, davon mind. 5.000 € bar einzuzahlen
Realistische Gründungskosten ohne Stammkapital: 1.000–4.000 €.
Steuer & Sozialversicherung
- Körperschaftsteuer (KöSt): 23 % auf den Gewinn (seit 2024).
- Mindest-KöSt: 500 € pro Quartal in den ersten 5 Jahren, danach 437,50 € (1.750 € pro Jahr) — wird mit künftiger KöSt verrechnet.
- Kapitalertragsteuer: 27,5 % auf Ausschüttungen an Gesellschafter (Gewinnausschüttung).
- USt: 20 % Standardsatz; Kleinunternehmerregelung in der Praxis bei GmbH selten sinnvoll.
- Lohnabgaben: Kommunalsteuer 3 %, DB, DZ, ÖGK-Beiträge wenn Mitarbeiter (auch GF mit Anstellung).
- Buchführung: Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanz, GuV, Anhang.
- Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten beim Firmenbuch offenlegen.
- Beschränkte Haftung auf Stammkapital
- Professionelle Außenwirkung und Bankfähigkeit
- Investoren leichter aufzunehmen
- Klar getrennte Steuersphäre
- Gewinnthesaurierung mit niedrigerer KöSt-Belastung
- Stammkapital nötig (mindestens 5.000 € Bareinzahlung)
- Volle Notarpflicht für Vertrag und Änderungen
- Hohe laufende Verwaltungs- und Beratungskosten
- Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht
- Mindest-KöSt auch bei Verlust
Häufige Fehler
- Stammkapital nicht ordnungsgemäß einbezahlt — verdeckte Sacheinlage, persönliche Haftung.
- WiEReG-Meldung vergessen — Strafe bis 200.000 €.
- Gewerbeanmeldung erst nach Firmenbucheintragung — Geschäftsführer wird persönlich haftbar.
- Vergessen, dass Mindest-KöSt auch bei Verlust fällig wird.
- Gewinn wird sofort ausgeschüttet — keine Liquiditätsreserve für Steuern.
Quellen
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