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Business & Selbstständigkeit

GmbH gründen in Österreich

Die klassische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung — seit 2024 ab 10.000 € Stammkapital möglich.

Detaillierter Leitfaden für Abonnent:innen

Dieser vollständige Leitfaden zu GmbH gründen in Österreich ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.

Vollständige Gründungsschritte mit allen Behörden
Aktuelle Gebühren, Mindestkapital und Fristen
Checklisten und Musterformulare
Steuer- und Sozialversicherungshinweise

Kurzer Überblick:

Quick Facts
Mindestkapital10.000 € (seit 2024)
Mindestens Gründer1
Haftungauf Stammkapital beschränkt
BuchführungDoppelte Buchführung (Bilanz)
BesteuerungKörperschaftsteuer 23 %
Firmenbuchpflicht
Notarpflichtja (Gründungsurkunde)
Gründungsdauer2–4 w

Die GmbH ist die populärste Kapitalgesellschaft Österreichs. Seit 1.1.2024 reicht ein Mindeststammkapital von 10.000 € (gründungsprivilegiert), die Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage beschränkt. Voller Notarzwang und Firmenbuch.

Quick Facts
Mindestkapital10.000 € (seit 2024)
Mindestens Gründer1
Haftungauf Stammkapital beschränkt
BuchführungDoppelte Buchführung (Bilanz)
BesteuerungKörperschaftsteuer 23 %
Firmenbuchpflicht
Notarpflichtja (Gründungsurkunde)
Gründungsdauer2–4 w

Wann ist diese Form sinnvoll?

Die GmbH ist die richtige Wahl, wenn Sie Haftung beschränken wollen, langfristig planen, Investoren dazunehmen wollen oder eine professionelle Außenwirkung brauchen. Klassisch: technologiegetriebene Start-ups, Beratungsfirmen mit hohem Risiko, Online-Shops mit Wareneinkauf.

Nicht ideal: für Solo-Freelancer mit niedrigem Umsatz — die laufenden Bilanzierungs- und Verwaltungskosten übersteigen oft den Vorteil der Haftungsbeschränkung.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepässe aller Gründer:innen
  • Meldezettel
  • Aufenthaltstitel mit Selbständigkeitsrecht (Drittstaatsangehörige)
  • Notarieller Gesellschaftsvertrag oder Erklärung über die Errichtung (vereinfachte Gründung § 9a GmbHG)
  • Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals
  • Geschäftsführerbestellung
  • Musterzeichnung der Geschäftsführer:innen
  • Erklärung gem. § 10 GmbHG zur Aufbringung des Stammkapitals
  • Strafregister, Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe

Gründungsschritte

  1. Geschäftsmodell & Firmennamen prüfen: WKO-Namensprüfung, Firmenbuchabfrage.
  2. Termin beim Notar: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (oder vereinfachte Gründungserklärung bei 1-Personen-GmbH).
  3. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen — die Bank stellt eine Bestätigung aus.
  4. Firmenbuchanmeldung durch den Notar elektronisch beim Landesgericht.
  5. Eintragung der GmbH — die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung.
  6. Gewerbeanmeldung beim Magistrat / BH (durch gewerberechtlichen Geschäftsführer).
  7. Steuerliche Erfassung mit Verf 26, Beantragung KöSt-Nummer und UID.
  8. SVS-Anmeldung der geschäftsführenden Gesellschafter (sofern wesentlich beteiligt).
  9. WiEReG-Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer.
  10. Buchhaltungs-/Bilanzierungssystem aufsetzen.

Kosten

  • Notarkosten Gesellschaftsvertrag: 500–1.500 € (vereinfachte 1-Pers-Gründung deutlich günstiger)
  • Firmenbuch-Eintragungsgebühr: ca. 250 €
  • Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vorprüfung: optional 200–800 €
  • WKO-Gründungsbeitrag: ca. 100–200 €
  • Bankkonto-Eröffnung: 0–100 €
  • Anwalt für Gesellschaftsvertragsentwurf: 0–2.500 € (optional)
  • Stammkapital bei Gründungsprivileg: 10.000 €, davon mind. 5.000 € bar einzuzahlen

Realistische Gründungskosten ohne Stammkapital: 1.000–4.000 €.

Steuer & Sozialversicherung

  • Körperschaftsteuer (KöSt): 23 % auf den Gewinn (seit 2024).
  • Mindest-KöSt: 500 € pro Quartal in den ersten 5 Jahren, danach 437,50 € (1.750 € pro Jahr) — wird mit künftiger KöSt verrechnet.
  • Kapitalertragsteuer: 27,5 % auf Ausschüttungen an Gesellschafter (Gewinnausschüttung).
  • USt: 20 % Standardsatz; Kleinunternehmerregelung in der Praxis bei GmbH selten sinnvoll.
  • Lohnabgaben: Kommunalsteuer 3 %, DB, DZ, ÖGK-Beiträge wenn Mitarbeiter (auch GF mit Anstellung).
  • Buchführung: Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanz, GuV, Anhang.
  • Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten beim Firmenbuch offenlegen.
Vorteile
  • Beschränkte Haftung auf Stammkapital
  • Professionelle Außenwirkung und Bankfähigkeit
  • Investoren leichter aufzunehmen
  • Klar getrennte Steuersphäre
  • Gewinnthesaurierung mit niedrigerer KöSt-Belastung
Nachteile
  • Stammkapital nötig (mindestens 5.000 € Bareinzahlung)
  • Volle Notarpflicht für Vertrag und Änderungen
  • Hohe laufende Verwaltungs- und Beratungskosten
  • Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht
  • Mindest-KöSt auch bei Verlust

Häufige Fehler

  • Stammkapital nicht ordnungsgemäß einbezahlt — verdeckte Sacheinlage, persönliche Haftung.
  • WiEReG-Meldung vergessen — Strafe bis 200.000 €.
  • Gewerbeanmeldung erst nach Firmenbucheintragung — Geschäftsführer wird persönlich haftbar.
  • Vergessen, dass Mindest-KöSt auch bei Verlust fällig wird.
  • Gewinn wird sofort ausgeschüttet — keine Liquiditätsreserve für Steuern.

Quellen

Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar.