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Business & Selbstständigkeit

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gründen

Die einfachste Form der Personengesellschaft — ohne Firmenbuch, ohne Mindestkapital.

Detaillierter Leitfaden für Abonnent:innen

Dieser vollständige Leitfaden zu Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gründen ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.

Vollständige Gründungsschritte mit allen Behörden
Aktuelle Gebühren, Mindestkapital und Fristen
Checklisten und Musterformulare
Steuer- und Sozialversicherungshinweise

Kurzer Überblick:

Quick Facts
Mindestkapital0 €
Mindestens Gründer2
Haftungvoll solidarisch
Buchführungeinfache Aufzeichnungen (EAR)
BesteuerungEinkommensteuer (0–55 %)
Firmenbuchnein
Notarpflichtnein
Gründungsdauer1 d

Die GesbR ist die einfachste Form, in Österreich gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden. Sie entsteht bereits mit dem mündlichen Vertrag, hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist nicht im Firmenbuch eingetragen — alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.

Quick Facts
Mindestkapital0 €
Mindestens Gründer2
Haftungvoll solidarisch
Buchführungeinfache Aufzeichnungen (EAR)
BesteuerungEinkommensteuer (0–55 %)
Firmenbuchnein
Notarpflichtnein
Gründungsdauer1 d

Wann ist diese Form sinnvoll?

Die GesbR ist sinnvoll, wenn zwei oder mehr Personen ein kleines, kurzfristiges Projekt gemeinsam machen, ohne formell eine Personengesellschaft im Firmenbuch eintragen zu wollen. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften zwischen Selbständigen, Bauherrengemeinschaften, gemeinsame Forschungsprojekte.

Achtung: Ab einem Umsatz von 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder 1.000.000 € in einem Jahr ist die GesbR verpflichtend in eine OG/KG umzuwandeln und im Firmenbuch einzutragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass / Personalausweis aller Beteiligten
  • Aufenthaltstitel mit Selbständigkeitsrecht
  • Schriftliche Vereinbarung empfohlen (nicht zwingend)
  • Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe (mindestens ein Gesellschafter)
  • Strafregisterauszüge

Gründungsschritte

  1. Gesellschaftszweck und Aufgabenverteilung festhalten (am besten schriftlich).
  2. Gewerbeanmeldung jedes Gesellschafters einzeln bei der BH/Magistrat — die GesbR selbst hat kein eigenes Gewerbe.
  3. SVS-Anmeldung jedes Gesellschafters einzeln.
  4. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt mit Verf 24 (für jeden Gesellschafter) und Verf 25 für die Gesellschaft (Feststellungsverfahren).
  5. Optionales gemeinsames Bankkonto einrichten.
  6. Buchhaltung gemeinsam führen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).

Kosten

  • Gewerbeanmeldungen: 0 €
  • Vertragsentwurf (optional Anwalt): 300–1.500 €
  • WKO-Grundumlage je Gesellschafter
  • Buchhaltungssoftware oder Steuerberater: niedrige Pauschalen

Realistische Gründungskosten: 0–1.500 €.

Steuer & Sozialversicherung

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Gewinn wird im Feststellungsverfahren ermittelt und auf die Gesellschafter aufgeteilt, dort mit ESt versteuert.
  • USt: Die GesbR ist umsatzsteuerlich Unternehmer, muss eine eigene UID-Nummer haben, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.
  • SVS: Pflichtversicherung jedes Gesellschafters einzeln.
  • Buchführung: einfache Aufzeichnungen reichen, keine Bilanzpflicht (außerhalb der gesetzlichen Schwelle).
Vorteile
  • Schnellste und einfachste Zusammenschluss-Form
  • Keine Eintragung im Firmenbuch
  • Kein Notar nötig
  • Kein Mindestkapital
  • Sehr flexibel für Projektarbeit
Nachteile
  • Volle, persönliche und solidarische Haftung jedes Gesellschafters
  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit — kann nicht als „Gesellschaft" klagen oder verklagt werden
  • Verpflichtende Umwandlung bei Schwellenüberschreitung
  • Schwierige Außendarstellung (kein eigener Firmenname)
  • Bei Streit ist die Auflösung sehr unkontrolliert

Häufige Fehler

  • Mündlicher Vertrag — bei Streit gibt es keinen Beweis über Aufgaben oder Gewinnverteilung.
  • Schwellenüberschreitung übersehen — automatisch verpflichtende Umwandlung in OG/KG.
  • Vergessen, dass jeder Gesellschafter SVS-pflichtig ist.
  • USt-Fragen unklar — die GesbR braucht eine eigene UID, nicht die der einzelnen Gesellschafter.

Quellen

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