Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gründen
Die einfachste Form der Personengesellschaft — ohne Firmenbuch, ohne Mindestkapital.
Dieser vollständige Leitfaden zu Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gründen ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.
Kurzer Überblick:
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 2 |
| Haftung | voll solidarisch |
| Buchführung | einfache Aufzeichnungen (EAR) |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | nein |
| Notarpflicht | nein |
| Gründungsdauer | 1 d |
Die GesbR ist die einfachste Form, in Österreich gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden. Sie entsteht bereits mit dem mündlichen Vertrag, hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, ist nicht im Firmenbuch eingetragen — alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch.
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 2 |
| Haftung | voll solidarisch |
| Buchführung | einfache Aufzeichnungen (EAR) |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | nein |
| Notarpflicht | nein |
| Gründungsdauer | 1 d |
Wann ist diese Form sinnvoll?
Die GesbR ist sinnvoll, wenn zwei oder mehr Personen ein kleines, kurzfristiges Projekt gemeinsam machen, ohne formell eine Personengesellschaft im Firmenbuch eintragen zu wollen. Beispiele: Arbeitsgemeinschaften zwischen Selbständigen, Bauherrengemeinschaften, gemeinsame Forschungsprojekte.
Achtung: Ab einem Umsatz von 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder 1.000.000 € in einem Jahr ist die GesbR verpflichtend in eine OG/KG umzuwandeln und im Firmenbuch einzutragen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass / Personalausweis aller Beteiligten
- Aufenthaltstitel mit Selbständigkeitsrecht
- Schriftliche Vereinbarung empfohlen (nicht zwingend)
- Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe (mindestens ein Gesellschafter)
- Strafregisterauszüge
Gründungsschritte
- Gesellschaftszweck und Aufgabenverteilung festhalten (am besten schriftlich).
- Gewerbeanmeldung jedes Gesellschafters einzeln bei der BH/Magistrat — die GesbR selbst hat kein eigenes Gewerbe.
- SVS-Anmeldung jedes Gesellschafters einzeln.
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt mit Verf 24 (für jeden Gesellschafter) und Verf 25 für die Gesellschaft (Feststellungsverfahren).
- Optionales gemeinsames Bankkonto einrichten.
- Buchhaltung gemeinsam führen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).
Kosten
- Gewerbeanmeldungen: 0 €
- Vertragsentwurf (optional Anwalt): 300–1.500 €
- WKO-Grundumlage je Gesellschafter
- Buchhaltungssoftware oder Steuerberater: niedrige Pauschalen
Realistische Gründungskosten: 0–1.500 €.
Steuer & Sozialversicherung
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Gewinn wird im Feststellungsverfahren ermittelt und auf die Gesellschafter aufgeteilt, dort mit ESt versteuert.
- USt: Die GesbR ist umsatzsteuerlich Unternehmer, muss eine eigene UID-Nummer haben, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird.
- SVS: Pflichtversicherung jedes Gesellschafters einzeln.
- Buchführung: einfache Aufzeichnungen reichen, keine Bilanzpflicht (außerhalb der gesetzlichen Schwelle).
- Schnellste und einfachste Zusammenschluss-Form
- Keine Eintragung im Firmenbuch
- Kein Notar nötig
- Kein Mindestkapital
- Sehr flexibel für Projektarbeit
- Volle, persönliche und solidarische Haftung jedes Gesellschafters
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit — kann nicht als „Gesellschaft" klagen oder verklagt werden
- Verpflichtende Umwandlung bei Schwellenüberschreitung
- Schwierige Außendarstellung (kein eigener Firmenname)
- Bei Streit ist die Auflösung sehr unkontrolliert
Häufige Fehler
- Mündlicher Vertrag — bei Streit gibt es keinen Beweis über Aufgaben oder Gewinnverteilung.
- Schwellenüberschreitung übersehen — automatisch verpflichtende Umwandlung in OG/KG.
- Vergessen, dass jeder Gesellschafter SVS-pflichtig ist.
- USt-Fragen unklar — die GesbR braucht eine eigene UID, nicht die der einzelnen Gesellschafter.
Quellen
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