Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo) gründen
Die neue Rechtsform seit 2024 — eine moderne, Start-up-freundliche Variante der GmbH.
Dieser vollständige Leitfaden zu Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG / FlexCo) gründen ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.
Kurzer Überblick:
| Mindestkapital | 10.000 € |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | auf Stammkapital beschränkt |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Besteuerung | Körperschaftsteuer 23 % |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | ja (Gründungsurkunde) |
| Gründungsdauer | 2–4 w |
Die FlexKapG (FlexCo) ist eine seit dem 1.1.2024 verfügbare Rechtsform, die auf Start-ups zugeschnitten ist: 10.000 € Stammkapital, vereinfachte Anteilsübertragung und Mitarbeiterbeteiligungs-Anteile (Unternehmenswert-Anteile). Sie ergänzt — nicht ersetzt — die klassische GmbH.
| Mindestkapital | 10.000 € |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | auf Stammkapital beschränkt |
| Buchführung | Doppelte Buchführung (Bilanz) |
| Besteuerung | Körperschaftsteuer 23 % |
| Firmenbuch | pflicht |
| Notarpflicht | ja (Gründungsurkunde) |
| Gründungsdauer | 2–4 w |
Wann ist diese Form sinnvoll?
Die FlexKapG passt für Start-ups mit Bedarf an einfacher Mitarbeiterbeteiligung, mehrstufigen Investorenrunden und schneller Anteilsübertragung. Sie ist explizit darauf ausgelegt, internationale VC-Strukturen leichter abzubilden.
Wenn Sie kein Start-up sind, keine Mitarbeiterbeteiligung planen und keine flexible Anteilsstruktur brauchen, ist meist die klassische GmbH ausreichend.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepässe aller Gründer:innen
- Meldezettel, Aufenthaltstitel
- Notarieller Gesellschaftsvertrag (auch in englischer Sprache erlaubt)
- Bankbestätigung Stammkapital-Einzahlung
- Bestellung der Geschäftsführer
- Erklärung über Aufbringung des Stammkapitals
- Strafregister, Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe
- Beschluss zur Schaffung von Unternehmenswert-Anteilen (optional)
Gründungsschritte
- Notar konsultieren — FlexKapG-Vertrag kann auf Englisch errichtet werden, was bei internationalen Gründerteams Zeit spart.
- Stammkapital einzahlen: mindestens 10.000 €, davon 5.000 € bar.
- Notarielle Errichtungserklärung oder Gesellschaftsvertrag.
- Firmenbucheintrag beim Landesgericht.
- Gewerbeanmeldung, Finanzamt, SVS wie bei der GmbH.
- WiEReG-Meldung.
- Optionale Schaffung von Unternehmenswert-Anteilen für Mitarbeiter (steuerlich begünstigt).
Kosten
- Notarkosten: 800–2.500 € (etwas höher als klassische GmbH wegen neuer Vertragsmuster)
- Firmenbuch-Eintragungsgebühr: ca. 250 €
- WKO-Beitrag: 100–200 €
- Beratungsleistungen für Beteiligungsmodell: 1.000–5.000 € (optional, je nach Komplexität)
- Stammkapital: 10.000 €, davon 5.000 € bar einzuzahlen
Realistische Gründungskosten: 1.500–6.000 €.
Steuer & Sozialversicherung
- KöSt: 23 % wie bei jeder Kapitalgesellschaft.
- Mindest-KöSt: 500 € pro Quartal in den ersten 5 Jahren.
- KESt auf Ausschüttungen: 27,5 %.
- Unternehmenswert-Anteile: Mitarbeiter beteiligen sich am künftigen Unternehmenswert ohne sofortigen Lohnsteuer-Effekt; Besteuerung erfolgt erst beim Verkauf zu 27,5 % KESt (deutlich günstiger als reguläre Lohnsteuer).
- Bilanzierung & Offenlegung wie bei der GmbH.
- Niedriger Stammkapitalbedarf (10.000 €)
- Vertragsfreiheit auch in englischer Sprache
- Mitarbeiterbeteiligung über Unternehmenswert-Anteile steuerlich begünstigt
- Vereinfachte Anteilsübertragung für VC-Runden
- Klare Trennung zwischen stimmberechtigten und nicht-stimmberechtigten Anteilen möglich
- Sehr neue Rechtsform — wenig Praxis und Judikatur
- Notarpflicht bleibt
- Beratungsbedarf höher als bei der „Standard-GmbH"
- Mindest-KöSt fällt auch bei Verlust an
Häufige Fehler
- Annahme, dass Notarkosten entfallen — sie sind weiterhin Pflicht.
- Falsche Bewertung der Unternehmenswert-Anteile bei Mitarbeitern.
- FlexKapG gegründet, obwohl klassische GmbH gereicht hätte (Komplexität ohne Vorteil).
- Beteiligungsmodell ohne Vesting-Klauseln — Mitarbeiter behalten Anteile auch nach Ausscheiden.
Quellen
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