Einzelunternehmen gründen in Österreich
Die schnellste und günstigste Rechtsform — ideal für Solo-Selbstständige.
Dieser vollständige Leitfaden zu Einzelunternehmen gründen in Österreich ist Teil unseres Premium-Bereichs. Sie erhalten Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Gebührenübersichten, Behördenwege und Praxis-Tipps für Ausländer:innen.
Kurzer Überblick:
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | unbeschränkt persönlich |
| Buchführung | EAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | optional ab 700.000 € Umsatz |
| Notarpflicht | nein |
| Gründungsdauer | 1–3 d |
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und kostengünstigste Rechtsform in Österreich. Sie haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen, können aber sofort starten — ohne Stammkapital, ohne Notar.
| Mindestkapital | 0 € |
| Mindestens Gründer | 1 |
| Haftung | unbeschränkt persönlich |
| Buchführung | EAR bis 700.000 €, dann doppelte Buchführung |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0–55 %) |
| Firmenbuch | optional ab 700.000 € Umsatz |
| Notarpflicht | nein |
| Gründungsdauer | 1–3 d |
Wann ist diese Form sinnvoll?
Das Einzelunternehmen passt, wenn Sie alleine starten, geringes Haftungsrisiko haben und nicht sofort große Investitionen brauchen. Klassische Beispiele: IT-Freelancer, Berater, Handwerker (mit Befähigungsnachweis), Online-Händler im kleinen Maßstab.
Nicht ideal, wenn Ihr Geschäft hohe Schadenersatzrisiken hat (z. B. Bauausführung, Beratung mit großen Vermögen) oder wenn Sie schnell mehrere Mitgesellschafter aufnehmen wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel (Wohnsitzbestätigung in Österreich)
- Gültiger Aufenthaltstitel mit Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit (Drittstaatsangehörige)
- Strafregisterauszug aus dem Heimatland (max. 3 Monate alt, beglaubigt übersetzt)
- Befähigungsnachweis bei reglementiertem Gewerbe (Meisterprüfung, Diplom, Praxiszeit)
- Bei Bedarf: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Betriebsstätte
Gründungsschritte
- Gewerbe wählen: Prüfen, ob Ihr Gewerbe „frei" oder „reglementiert" ist (WKO Gewerbe-Kategorisierung).
- Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat: entweder online über USP.gv.at oder persönlich, mit allen Unterlagen.
- Gewerbeschein erhalten: Bei freien Gewerben dürfen Sie ab dem Tag der Anmeldung tätig werden.
- Anmeldung bei der SVS (innerhalb eines Monats nach Gewerbeanmeldung).
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt mit Formular Verf 24 — Steuernummer wird vergeben.
- Optional UID-Nummer beantragen (Formular U 15) — nötig bei Umsatz > 35.000 € oder EU-Geschäften.
- Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltung einrichten (FreeFinance, BMD, Bexio).
- Optional ins Firmenbuch eintragen lassen (Vorteile: Namensschutz, Möglichkeit der Bilanzierung).
Kosten
- Gewerbeanmeldung: 0 €
- WKO-Grundumlage: 50–250 € pro Jahr (je nach Fachgruppe)
- Strafregisterauszug aus dem Heimatland: 5–50 €
- Beglaubigte Übersetzungen: 30–80 € pro Seite
- Optionale Firmenbuch-Eintragung: ca. 100–150 € + Notariatskosten
- Buchhaltungssoftware: 0–25 € pro Monat
Realistische Gesamtgründungskosten ohne Berater: 50–500 €.
Steuer & Sozialversicherung
- Einkommensteuer: progressiv 0–55 %, Freibetrag 12.816 € (2024).
- Umsatzsteuer: standardmäßig 20 %; Kleinunternehmerregelung möglich bei Umsatz bis 35.000 € (ab 2025: 55.000 €).
- SVS: ~26,8 % der Beitragsgrundlage (Pension, Kranken, Unfall, Selbständigenvorsorge), erste 3 Jahre vorläufig, dann nachverrechnet.
- Kommunalsteuer: 3 % auf Löhne, falls Sie Mitarbeiter beschäftigen.
- Buchführung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) bis 700.000 € Umsatz; darüber doppelte Buchführung.
- Keine Gründungskosten, kein Stammkapital
- Sehr schnell startklar
- Keine Bilanzpflicht (bis 700.000 €)
- Volle Kontrolle und Gewinn allein
- Kein Notar nötig
- Volle persönliche Haftung mit Privatvermögen
- Kein Steuerprivileg (keine Trennung Privat/Geschäft)
- Schwieriger, Investoren oder Mitgesellschafter aufzunehmen
- Bei Krankheit/Tod des Inhabers endet der Betrieb formal
Häufige Fehler
- Verwechslung freies vs. reglementiertes Gewerbe — keine Befähigungsnachweise eingeholt.
- SVS-Anmeldung vergessen — Nachzahlungen und Säumniszuschläge.
- Keine Rücklagen für SVS-Nachverrechnungen im Jahr 3.
- Privates und geschäftliches Konto vermischen — Buchhaltungs-Albtraum.
- Kleinunternehmerregelung gewählt, obwohl Vorsteuerabzug günstiger wäre (z. B. bei großen Investitionen).
Quellen
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