VisumHilfe Austria
Business & Selbstständigkeit

Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte

Der Weg zur RWR-Karte als selbständige Schlüsselkraft: Kriterien, Punktesystem, Antrag und häufige Fallen.

1. Zielgruppe

Die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte richtet sich an Unternehmer:innen aus Drittstaaten, deren Tätigkeit einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen für Österreich bringt. Sie ist der zentrale Aufenthaltstitel für ausländische Gründer:innen, die nicht EU/EWR-Staatsangehörige sind.

2. Voraussetzungen im Überblick

Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:

  • nachhaltiger Transfer von Investitionskapital von mindestens 100.000 € nach Österreich, oder
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze (mind. 2 Vollzeitäquivalente) oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze, oder
  • Transfer von neuen Technologien oder Patenten oder
  • überregionale wirtschaftliche Bedeutung für das Bundesland

3. Was zählt als „gesamtwirtschaftlicher Nutzen"?

Die AMS / das Bundesministerium prüft anhand eines Gutachtens, ob das Vorhaben einen tatsächlichen Mehrwert bringt. Kriterien sind u. a. Arbeitsplätze, Innovationsgehalt, Exportpotenzial, Regionaleffekt, Investitionshöhe und Businessplan-Qualität. Ein gut aufbereiteter Businessplan mit Cashflow-Prognose, Marktanalyse und Personalplanung ist praktisch zwingend.

4. Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde (internationale Form oder beglaubigt übersetzt)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Krankenversicherung
  • Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft
  • Detaillierter Businessplan
  • Nachweis über Eigenmittel / Finanzierungsbestätigung
  • Qualifikationsnachweise (Diplome, Zeugnisse, übersetzt und beglaubigt)
  • Gesellschaftsvertrag (wenn bereits gegründet) bzw. Vorgründungsunterlagen
  • Deutschkenntnisse A1 (zumindest für den späteren Nachzug von Familie relevant)

5. Antragstellung

  1. Erstantrag aus dem Ausland: bei der österreichischen Botschaft/Konsulat im Heimatstaat.
  2. Weiterleitung: Der Antrag geht an die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde in Österreich (Magistrat/Bezirkshauptmannschaft).
  3. Gutachten: Die AMS erstellt ein Gutachten über den wirtschaftlichen Nutzen.
  4. Entscheidung: Bei positivem Gutachten wird die RWR-Karte ausgestellt.
  5. Einreise & Abholung: Visum D zur Einreise, Karte wird in Österreich persönlich abgeholt.

6. Gültigkeit und Verlängerung

Die RWR-Karte wird zunächst für 24 Monate ausgestellt. Bei Verlängerung (oder Wechsel zu einer RWR-Karte plus) müssen Sie belegen, dass die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und dass der versprochene volkswirtschaftliche Nutzen eingetreten ist (z. B. Einstellung der versprochenen Mitarbeiter:innen).

7. Kosten

  • Antragsgebühr Niederlassungsbehörde: derzeit ca. 160 €
  • Bundesgebühr Karte: ca. 20 €
  • Übersetzungen und Apostillen: je nach Herkunftsland 200–800 €
  • Ggf. Stammkapital für GmbH/FlexKapG

8. Häufige Fehler

  • Dünner Businessplan ohne Zahlen oder belastbare Marktanalyse.
  • Finanzierung nur durch „versprochene" Kredite ohne Nachweis.
  • Antrag auf ein Gewerbe, das reglementiert ist, ohne Befähigungsnachweis.
  • Keine Abstimmung zwischen Gewerbeanmeldung, Firmenbuch und Aufenthaltstitel.

9. Offizielle Quellen

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