Gewerbeanmeldung in Österreich
Freie und reglementierte Gewerbe, Voraussetzungen, Behördenweg und Kosten für die Gewerbeanmeldung.
1. Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbständige, regelmäßig ausgeübte, auf Ertrag gerichtete Tätigkeit, die nicht ausdrücklich von der Gewerbeordnung ausgenommen ist (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder freie Berufe wie Ärzt:innen, Anwält:innen). Wer ein Unternehmen in Österreich gründen will, braucht in den meisten Fällen eine Gewerbeberechtigung.
2. Freie vs. reglementierte Gewerbe
Freie Gewerbe (ca. 440 Typen) können ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden — etwa Handelsgewerbe, IT-Dienstleistungen, Handelsvermittlung, Werbeagentur.
Reglementierte Gewerbe (ca. 80 Typen) verlangen einen formellen Befähigungsnachweis, z. B. Meisterprüfung, einschlägiges Studium, mehrjährige Tätigkeit oder eine Befähigungsprüfung. Beispiele: Baumeister, Installateur, Gastgewerbe, Kosmetik, Immobilientreuhänder. Die volle Liste steht in §§ 94 ff. GewO.
Einige reglementierte Gewerbe sind Teilgewerbe mit reduzierten Anforderungen (z. B. Änderungsschneiderei, Hufbeschlag).
3. Persönliche Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Rechtsgültiger Aufenthaltstitel (bei Drittstaatsangehörigen mit Zugang zu selbstständiger Erwerbstätigkeit)
- Keine Ausschlussgründe (z. B. Konkurs ohne Zahlungsplan, bestimmte Vorstrafen)
- Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis
4. Ablauf der Anmeldung
- Zuständige Behörde finden: Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (in Wien z. B. das Magistratische Bezirksamt) am Standort des Gewerbes.
- Unterlagen bereitlegen: Reisepass/Personalausweis, Meldezettel, Strafregisterauszug (bei EU-Ausländer:innen aus dem Heimatland, max. 3 Monate alt), ggf. Aufenthaltstitel und Befähigungsnachweis.
- Anmeldung online über USP.gv.at oder persönlich bei der Behörde.
- Gewerbeschein erhalten: Die Gewerbeausübung darf bei freien Gewerben sofort ab Anmeldung starten.
- WKO-Mitgliedschaft: entsteht automatisch mit der Anmeldung (Kammerbeitrag abhängig vom Umsatz).
5. Kosten
- Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei (seit 2015).
- Für Bestätigungen, Auszüge oder Feststellungsbescheide fallen Verwaltungsgebühren an.
- WKO-Grundumlage: fachgruppenabhängig, meist 50–250 € pro Jahr.
- Bei reglementierten Gewerben: allenfalls Kosten für Prüfungen oder Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
6. Nach der Anmeldung
Nach erfolgter Anmeldung kümmern Sie sich um:
- Anmeldung bei der SVS (innerhalb eines Monats)
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Formular Verf 24 bzw. Verf 26 für juristische Personen)
- UID-Nummer — wenn Umsatz > Kleinunternehmergrenze (35.000 €) oder innergemeinschaftliche Umsätze
- Ggf. Arbeitgeberkonto bei ÖGK, wenn Mitarbeiter:innen eingestellt werden
7. Häufige Fallstricke
- Annahme, ein Gewerbe sei „frei", obwohl es reglementiert ist (z. B. Handel mit Medizinprodukten).
- Keine Prüfung von Standort- und Betriebsanlagengenehmigungen (z. B. Gastronomie, Werkstätten).
- Fehlender Aufenthaltstitel mit Zugang zu selbstständiger Tätigkeit.
8. Weiterführende Links
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