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Business & Selbstständigkeit

Firmenbuch in Österreich

Was ist das Firmenbuch, wer muss sich eintragen lassen, wie läuft die Eintragung und was kostet sie?

1. Was ist das Firmenbuch?

Das Firmenbuch ist das öffentliche Register aller Unternehmen in Österreich, geführt von den Landesgerichten. Es ist vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Jede Eintragung ist online über JustizOnline bzw. gegen Gebühr über firmenbuchgrundbuch.at abrufbar.

2. Wer muss sich eintragen?

  • Pflicht: GmbH, FlexKapG, AG, Genossenschaften, OG, KG, Privatstiftungen, Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.
  • Pflicht ab bestimmten Umsätzen: Einzelunternehmen mit mehr als 700.000 € Jahresumsatz in zwei Folgejahren oder 1.000.000 € in einem Jahr.
  • Freiwillig: Jedes Einzelunternehmen darf sich auch unterhalb der Schwelle eintragen lassen (Vorteil: Firmennamen-Schutz, Bilanzierungsoption).
  • Keine Eintragung: GesbR (als reine Innengesellschaft).

3. Inhalt des Firmenbucheintrags

Pro Unternehmen sind hinterlegt: Firmenname, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftsführung/Vorstand, Prokuristen, Gesellschafter (bei GmbH & AG öffentlich seit 2024 auch im Transparenzregister WiEReG), Stammkapital, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse.

4. Ablauf einer Neueintragung

  1. Gesellschaftsvertrag (bei Kapitalgesellschaften notariell beurkundet).
  2. Einzahlung Stammkapital auf Geschäftskonto, Bankbestätigung einholen.
  3. Firmenbuchantrag durch Notar oder Rechtsanwalt elektronisch einbringen.
  4. Zuständiges Landesgericht prüft Antrag (meist 5–10 Tage).
  5. Eintragung & Veröffentlichung in der Ediktsdatei.

5. Gebühren (2024 Richtwerte)

  • Ersteintragung GmbH: ca. 34 € Eingabengebühr + ca. 216 € Eintragungsgebühr
  • Ersteintragung OG/KG: ca. 150 €
  • Neue FlexKapG („FlexCo"): meist minimal teurer als GmbH-Gründung durch FlexKapG-Gesetz-spezifische Klauseln
  • Änderung Geschäftsführer: ca. 24 €
  • Änderung Gesellschaftsvertrag: ca. 130 €
  • Offenlegung Jahresabschluss: 22 €
  • Notar- und Anwaltskosten kommen zusätzlich (Musterkosten GmbH: 500–1.500 €)

Bei Gründung einer GmbH im vereinfachten Verfahren (§ 9a GmbH-Gesetz) mit einer natürlichen Person als Alleingesellschafter und standardisierter Erklärung fallen deutlich reduzierte Gebühren an.

6. Offenlegung von Jahresabschlüssen

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über ERV. Versäumnisse werden mit Zwangsstrafen (bis zu 3.600 € pro Organ) sanktioniert.

7. WiEReG — Wirtschaftliche Eigentümer

Zusätzlich zum Firmenbuch müssen die wirtschaftlichen Eigentümer (natürliche Personen > 25 % Beteiligung) im WiEReG-Register gemeldet werden. Meldepflicht jährlich, spätestens einen Monat nach Änderungen. Bei Versäumnis drohen Strafen bis 200.000 €.

8. Änderungen nach Gründung

Alle eintragungspflichtigen Änderungen (Geschäftsführer, Sitz, Kapital, Gesellschafter, Prokura) müssen unverzüglich gemeldet werden. Das erfolgt in der Regel über den Hausnotar.

9. Quellen

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