Termine & Behörden
Wo Sie Ihre Anträge einreichen, wie Sie Termine buchen und wichtige Kontaktinformationen der zuständigen österreichischen Einwanderungsbehörden.
Diese Website ist ein privates Informationsportal und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen österreichischen Behörden. Amtliche Gebühren sind direkt an die Behörden zu entrichten.
Die meisten Einwanderungsbehörden erfordern eine Terminvereinbarung. Vorsprache ohne Termin ist in der Regel nicht möglich. Buchen Sie Ihren Termin rechtzeitig im Voraus.
MA 35 — Einwanderung und Staatsbürgerschaft (Wien)
Die zuständige Behörde für alle Aufenthaltstitel- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in Wien.
Hauptstelle (Erstanträge)
EWR-Stelle (EU-/EWR-Bürger)
Termin online über das Terminbuchungssystem der MA 35 vereinbaren
BFA — Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Zuständig für Asylverfahren, fremdenrechtliche Verfahren und humanitäre Aufenthaltstitel.
BFA Directorate
ÖIF — Österreichischer Integrationsfonds
Bietet Sprachkurse, Integrationsprüfungen und Unterstützung bei der Integration in die österreichische Gesellschaft.
Offizielle Quelle: integrationsfonds.atÖsterreichische Botschaften & Konsulate
Für erstmalige Visa- und Aufenthaltstitelanträge aus dem Ausland müssen Sie den Antrag bei der für Ihr Land zuständigen österreichischen Botschaft oder dem Konsulat stellen.
Offizielle Quelle: Finden Sie Ihre nächste österreichische Botschaft oder Ihr KonsulatTipps für Termine
- ✓Buchen Sie Termine so früh wie möglich — Wartezeiten können mehrere Wochen betragen
- ✓Bringen Sie ALLE erforderlichen Dokumente mit — fehlende Unterlagen können Ihren Antrag verzögern
- ✓Bringen Sie Originale UND Kopien aller Dokumente mit
- ✓Erscheinen Sie pünktlich — bei Verspätung muss möglicherweise ein neuer Termin vereinbart werden
- ✓Wenn Sie nicht Deutsch sprechen, ziehen Sie in Betracht, eine Vertrauensperson zum Dolmetschen mitzubringen